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Prüfung des baulichen Brandschutzes
- Beratung bei der Entwurfsplanung - Prüfung des Brandschutzes im Rahmen der Genehmigungsverfahren (§65 Abs.4 und §66 Abs.2 LBauO) - Beurteilung bestehender Gebäude - Beurteilung von Bauschäden - Überwachung und Abnahmen
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